Lernförderung: (BUT) Bildungs- und Teilhabeleistungen

Leistungsberechtigung besteht, wer Leistungen  nach folgenden Rechtsgrundlagen bezieht:

  • 28 SGB II

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Sozialgesetzbuch – zweites Buch

  • § 34, 42 SGB XII

Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Sozialgesetzbuch – zwölftes Buch

  • 6b BKGG

Wohngeld und Kinderzuschlag

  • § 2, 3 AsylbLG

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Gesonderte Berechtigung besteht nach Antrag und Prüfung bei Jugendlichen, deren Haushaltsgemeinschaft nur knapp oberhalb der zugangsrelevanten Grenze liegt.

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Was wird gefördert:

Lernförderung:

Die Beantragung erfolgt durch die Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigten.

Gefördert werden Fächer wie: Deutsch, Mathematik, Englisch und alle anderen, welche für das Erreichen wesentlicher Kompetenzen notwendig sind  (Versetzung oder kein ausreichendes Leistungsniveau in einzelnen Fächern). Diese sind im Antragsformular  zu benennen.

Die Schule/Fachlehrkraft beurteilt und begründet die Lernförderung bei entsprechendem Bedarf und empfiehlt den Umfang (Stundenanzahl), die Förderungsart (Einzel- oder Gruppen-unterricht) und die Dauer (Schuljahr oder Monate).

Sprachförderung:

Sprachförderung zum Erwerb der deutschen Sprache.

Voraussetzung: Die Schülerin/ der Schüler hat keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse und die Teilnahme an der vorgesehenen Maßnahme lässt einen ausreichenden Spracherwerb erwarten.

Des Weiteren dürfen geeignete kostenfreie schulische Angebote hinsichtlich des festgestellten Sprachförderbedarfs nicht bestehen oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Zudem darf der Bedarf an Sprachförderung nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten in entsprechenden Maßnahmen zurückzuführen sein.

Der Unterricht:

Die Lernförderung wird dem Antrag und der Bewilligung entsprechend im Einzel- oder Gruppenunterricht  jeweils mit 45/60 oder 90 Minuten durchgeführt.

Das Ziel:

Das Lernziel ist der Erwerb von Kompetenzen, welche eine regelmäßige Teilnahme am regulären Unterricht zulässt.

Im Besonderen kann die Sprachförderung am Vormittag außerschulisch oder in schuleigenen Räumen (in Absprache) erfolgen.

Gerne stehen wir allen Trägern und Beteiligten für ein gemeinsames Gespräch zur Verfügung.

ZUSAMMEN… ZIELE… erreichen!!!